MDK - Prüfverfahrensvereinbarung – PrüfvV
Workshop
Prüfverfahrensvereinbarung – PrüfvV
Wie gehen wir damit um?
Als Resultat des Beitragsschuldengesetzes haben der GKV-Spitzenverband und die
Deutsche Krankenhausgesellschaft zum 01.09.14 gem. § 17c Abs. 2 KHG eine Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V konsentiert. Die Inhalte dieser Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) hebeln für Krankenhäuser bislang wichtige Regelungen ihrer Landesverträge zu § 112 SGB V aus und umgehen einige für Krankenhäuser wichtige Urteile des BSG. Die Möglichkeiten einer Sozialmedizinischen Vor-/Fallberatung sind eingefroren. Ziel dieses Workshops ist die Erarbeitung von Möglichkeiten, die Krankenhäuser nun haben, Ihre Erlöse auch künftig zu sichern.
Inhalte und Diskussion:
- Das Beitragsschuldengesetz und seine Auswirkungen auf das MDK-Verfahren:
- Bildung eines Schlichtungsausschusses auf Landesebene (§17c Abs.4 KHG)
- Bildung eines Schlichtungsausschusses auf Bundesebene (§17c Abs.3 KHG
- Konsentierung einer Prüfverfahrensvereinbarung (§17c Abs. 2 KHG)
- Modellhafte Entwicklung von Auffälligkeitsprüfungen auf Basis von § 21 Daten (§17c Abs.4a KHG)
- Was bleibt uns aus den Landesverträgen?
- Wesentliche BSG Urteile
- Müssen wir Rückstellungen für das Prüfverfahren bilden?
- Neuordnung der Organisationsstrukturen hinsichtlich der MDK-Prüfungen
Termin 12.11.2014 in Frankfurt Anmeldung hier